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LG Hanau, 12.12.2014 - 9 O 281/14 |
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Verfahrensgang
- LG Hanau, 12.12.2014 - 9 O 281/14
- OLG Frankfurt, 26.02.2016 - 8 U 218/14
- BGH, 26.04.2018 - IX ZR 70/16
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 26.02.2016 - 8 U 218/14
Abgrenzung Abtretung als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Dezember 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau (Az.: 9 O 281/14) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt abgeändert.das Urteil des Landgerichts Hanau 9 O 281/14 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie einen Betrag in Höhe von EUR 255.541,79 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus einem Betrag von EUR 2.849,38 seit dem 12. August 2011, aus einem Betrag von EUR 2.300,05 seit dem 4. August 2012, aus einem Betrag von EUR 2.278,85 seit dem 21. März 2013, aus einem Betrag von EUR 231.406,98 seit dem 29. März 2013, aus einem Betrag von EUR 6.457,26 seit dem 5. Februar 2014, aus einem Betrag von EUR 1.397,89 seit dem 20. Februar 2014 sowie aus einem Betrag von EUR 8.851,38 seit dem 21. Februar 2014 zu zahlen.